Das Programm richtet sich insbesondere an junge, kleine und mittelständische Unternehmen.
Die Mittel werden in mehreren Ausschreibungsrunden mit unterschiedlichen Themenschwerpunkten vergeben. Aktuell sind drei Ausschreibungsrunden geplant. Am 1.10.2019 soll der erste Aufruf zum Schwerpunkt digitale und datengebtriebene Geschäftsmodelle und Pionierlösungen erfolgen.
Das Programm fördert drei unterschiedliche Projektformen mit jeweils unterschiedlichen Fördersätzen:
1.) Frühphase/Machbarkeitsprüfung: experimentelle und Éinzel- und Kooperationsvorhaben in der innovativen Frühphase mit dem Charakter von Machbarkeitstests, maximal 70.000 € Förderung, gefördert werden 60-70% der förderfähigen Kosten der KMU
2.) Ausreifung/Marktpilotierung: Komplexe Éinzel- und Kooperationsprojekte zur Ausreifung von Innovationen inklusive umfangreicher Markttests und Pilotierung am Markt, max. 300.000 € Förderung; 45-55% der förderfähigen Kosten als Zuschuss für KMU (Forschungseinrichtungen 100 Prozent)
3.) Netzwerke: Übergreifende Innovationsnetzwerke aus mindestens fünf kleinen und mittleren Unternehmen (KMU); max. 300.000 EUR Förderung; Fördersätze sind degressiv gestaffelt.
Als Innovation gelten im Sinne der IGP-Förderrichtlinie folgende:
Das IGP zielt auf nichttechnische Innovationen. Das sind neuartige Produkt-, Dienstleistungs-, Prozess-, Organisations- und Marketingkonzepte sowie neue Geschäftsmodelle. Dabei können neue Technologien durchaus eine wichtige Rolle spielen – sie müssen dies allerdings nicht zwingend. Das aus Innovationssicht für die Förderentscheidung relevante Kriterium ist die Neuartigkeit der Problemlösung, etwa durch ein bislang nicht existierendes Servicekonzept oder Geschäftsmodell. Die Projekte müssen auch im internationalen Vergleich Neuigkeitswert haben.
Insgesamt werden 25 Mio. EUR für IGP zur Verfügung gestellt.